AGB
Carte-blister.com ist eine Website im Eigentum von CBS.
Allgemeine Verkaufsbedingungen, aktualisiert am 6. April 2009. Unsere Beziehungen zu unseren Kunden sowie unsere Fertigung unterliegen den Berufsgepflogenheiten und Allgemeinen Verkaufsbedingungen der Druckindustrie sowie den nachstehenden besonderen Verkaufsbedingungen.
Preise und Angebote – Unsere Preise sind Richtpreise auf der Grundlage der Entwürfe und Projekte, die der Kunde bei der Preisanfrage zur Verfügung stellt. Sie können nach oben oder unten angepasst werden, wenn das endgültige Dokument oder die Struktur des Druckerzeugnisses nicht mehr dem ursprünglichen Angebot entspricht. Erfolgte die Preisanfrage telefonisch anhand einer kurzen Beschreibung des Druckerzeugnisses, nennen wir nur einen Schätzpreis, der bei Eingang des endgültigen Dokuments überprüft werden kann. Vom Kunden gewünschte Änderungen, die bei der ursprünglichen Preisanfrage nicht vorgesehen waren oder bei der Vorlage eines ersten Andrucks erfolgen, werden als „Autorenkorrekturen" zusätzlich berechnet. Alle unsere Angebote werden zum Tageskurs erstellt und verstehen sich zuzüglich Steuern, sofern nicht anders angegeben. Kunden, die Anspruch auf den ermäßigten Mehrwertsteuersatz haben, müssen hierfür alle erforderlichen Nachweise vorlegen.
Bestellung – Eine Bestellung wird von unseren Abteilungen nur nach Eingang eines vom Kunden ordnungsgemäß datierten und unterzeichneten Bestellscheins berücksichtigt. Jede Erstbestellung führt zu folgenden Zahlungen: 50 % am Tag der Auftragsannahme und 50 % bei Lieferung per Scheck. Anfragen nach zusätzlichen Arbeiten werden erst berücksichtigt, nachdem der Kunde einen Nachtrag zum Bestellschein unterzeichnet hat, der eine etwaige Änderung des Preises und der Lieferbedingungen enthält. Eine Stornierung der Bestellung ist nur nach unserer Zustimmung möglich. In diesem Fall trägt der Kunde die unserer Gesellschaft entstandenen Kosten, insbesondere für Satz, Belichtung, angefertigte Platten oder Dokumentausgabe.
Begleichung der Rechnungen – Sofern nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen nach Erhalt der Ware innerhalb von 30 Tagen netto per Wechsel, Überweisung oder Scheck zahlbar. Bei vorzeitiger Zahlung wird kein Skonto gewährt. Bei Zahlungsverzug gegenüber dem auf der Rechnung angegebenen Datum wird gemäß Gesetz 92.1442 vom 31.12.92 eine Vertragsstrafe in Höhe des Eineinhalbfachen des gesetzlichen Zinssatzes allein durch Fälligkeit und ohne vorherige Mahnung erhoben. Muss die Forderung gerichtlich eingetrieben werden, ist zusätzlich zum Rechnungsbetrag entweder eine Entschädigung von 10 % des geschuldeten Betrags oder die tatsächlich entstandenen Kosten, falls diese höher sind, zu zahlen, und dies zusätzlich zu den Verzugszinsen. Der Verkäufer behält sich ausdrücklich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Preises samt Zinsen vor.
Lieferfristen – Die Lieferfristen beginnen mit Eingang der vom Kunden unterzeichneten Druckfreigabe. Jede Verzögerung, die entweder darauf zurückzuführen ist, dass der Kunde die vorgesehenen Unterlagen oder die Druckfreigabe nicht zum vereinbarten Termin übergibt, oder auf höhere Gewalt, führt zu Recht zu zusätzlichen Fristen. Die Lieferfristen sind rein unverbindlich und ohne Gewähr. Eine Verzögerung berechtigt den Käufer nicht, vom Kauf zurückzutreten, die Ware abzulehnen oder Schadensersatz zu verlangen.
Warentransport und Annahme – Die Ware reist auf Gefahr der Empfänger, denen es obliegt, den einwandfreien Zustand bei der Lieferung zu prüfen; sie ist nach Abschluss der Fertigung vollständig frei Haus an einen einzigen Ort lieferbar. Ein mangelhafter Teil der Lieferung rechtfertigt nicht deren vollständige Zurückweisung. Wir sind für die Lieferung nicht verantwortlich. Übernehmen wir sie direkt oder durch einen Spediteur, so geschieht dies als Beauftragter, und es obliegt dann dem Kunden, die Ware zu versichern und den Verzicht auf jeglichen Regress vorzusehen. Bei Lohnarbeiten und für den Fall, dass unsere Haftung in Anspruch genommen wird, darf der Ersatz in keinem Fall den Betrag der von uns ausgeführten Arbeiten übersteigen; ein etwaiger Ersatz des vom Kunden gelieferten Papiers oder Kartons ist ausgeschlossen. Jede Reklamation muss, um gültig zu sein, innerhalb von acht Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich erfolgen. Ware mit einem anerkannten und innerhalb der oben genannten Frist gemeldeten Konformitätsmangel wird ersetzt oder instand gesetzt, unter Ausschluss jeglicher Entschädigung aus welchem Grund auch immer, es sei denn, uns wird Vorsatz nachgewiesen.
Vorbereitende Arbeiten – Wir behalten uns das Recht vor, alle vorbereitenden Arbeiten wie Skizzen, Entwürfe, Farbproofs, Satz usw., die auf Anfrage ausgeführt wurden, in Rechnung zu stellen, wenn das Projekt nicht innerhalb eines Monats nach ihrer Vorlage weiterverfolgt wird.
Autorenkorrekturen – Autorenkorrekturen, d. h. alle Korrekturen, die auf eine Änderung des ursprünglichen Manuskripts durch den Kunden zurückgehen (Versatz, Retusche an Filmen, Maschinenwartezeit, Neueinpassung …), gehen zu Lasten des Kunden und werden gesondert berechnet. Der Kunde muss uns die Kopien und alle Andrucke zurücksenden, auf denen er Korrekturen vorgenommen hat oder nicht, da diese Unterlagen für die Prüfung der Abrechnung unerlässlich sind.
Druckfreigabe – Die „Druckfreigabe" entbindet uns von der Haftung. Sie muss auf dem Andruck selbst erteilt werden. Wir verpflichten uns, den Andruck mit der „Druckfreigabe" sorgfältig zu lesen, ohne dadurch für Fehler verantwortlich zu werden, die dem Kunden entgangen sind.
Aufdruck unserer Website-Adresse auf den ausgeführten Arbeiten – Wir behalten uns das Recht vor, die Adresse unserer Website auf die an unsere Kunden gelieferten Papiere oder Kartons zu drucken. Hat der Kunde Vorbehalte, muss er seine Anmerkungen oder seinen Widerspruch vor Unterzeichnung der „Druckfreigabe" per Brief oder E-Mail mitteilen.
Lieferung von Papier oder Karton: Das für die Ausführung des Auftrags verwendete Papier oder der Karton ist anhand eines vorgelegten Musters auszuwählen. Geringfügige Unterschiede in Nuance, Reinheit, Satinage, Festigkeit und Gewicht des Papiers oder Kartons sowie in Farbton und Reinheit der Farben rechtfertigen nicht die Ablehnung einer ausgeführten Arbeit. Liefern wir das Papier oder den Karton nicht und stehen somit in keiner Rechtsbeziehung zum Lieferanten, kann uns keine Haftung für die Wahl eines Papiers oder Kartons zugerechnet werden, das bzw. der für die betreffende Arbeit möglicherweise nicht geeignet ist.
Hinterlegungen – Waren aller Art und verschiedene Gegenstände im Eigentum der Kunden wie Klischees, Filme, elektronische Datenträger, Gravuren, Entwürfe, Waren………… die in unseren Räumen hinterlegt werden, werden in unseren Räumen verwahrt, werden auf Gefahr ihres Eigentümers verwahrt. Wir sind nicht verpflichtet, bei der Verwahrung der hinterlegten Gegenstände eine andere Sorgfalt anzuwenden als die in unserem Betrieb üblicherweise beachtete. Für Wertgegenstände, für die der Kunde besondere Vorsichtsmaßnahmen wünscht, muss er den Wert des Gegenstands im Voraus und schriftlich angeben. Die Kunden müssen ihre Waren und Gegenstände in jedem Zustand, deren Marktwert nur sie kennen, versichern und von ihren Versicherungsgesellschaften einen Regressverzicht gegenüber unserer Gesellschaft, unseren Mitarbeitern, unseren Lagerhaltern und unseren Subunternehmern erwirken.
Liefertoleranzen (Der Kunde ist verpflichtet, eine Mehr- oder Minderlieferung von 2 % bis 10 % je nach Umfang der Bestellung abzunehmen und zu bezahlen, in Anwendung von Artikel 46 der Berufsgepflogenheiten.
Urheberrecht – Bei allen Arbeiten, die eine schöpferische Tätigkeit unsererseits beinhalten (insbesondere Zeichnungen, Gravuren, Filme und Klischees aller Art, Abdrücke, Satz in Sonderschriften …), verbleiben die aus dieser Schöpfung resultierenden Urheberrechte, insbesondere das Vervielfältigungsrecht, bei uns und werden nur durch eine entsprechende schriftliche Vereinbarung auf den Kunden übertragen. Die schriftliche Vereinbarung über die Abtretung der Urheberrechte, insbesondere des Vervielfältigungsrechts, muss ausdrücklich sein: Sie kann sich weder daraus ergeben, dass die schöpferische Tätigkeit in der Bestellung vorgesehen war, noch daraus, dass sie gesondert vergütet wird, noch schließlich daraus, dass das Eigentum am materiellen Träger des Urheberrechts auf den Kunden übertragen wird.
Vervielfältigungsrecht – Die Erteilung eines Auftrags zur Vervielfältigung eines Gegenstands, der den Schutz der Gesetze über das künstlerische Eigentum genießt, beinhaltet seitens des Kunden die Zusicherung, dass ihm ein grafisches Vervielfältigungsrecht zusteht. Er muss uns daher von Rechts wegen gegen jede Anfechtung dieses Vervielfältigungsrechts schadlos halten.
Eigentum an den Fertigungsmitteln – Die zur ordnungsgemäßen Fertigstellung des Werks erforderlichen Fertigungsmittel bleiben unser Eigentum. Das Eigentum an diesen Mitteln kann jedoch jederzeit durch ausdrückliche Vereinbarung auf den Kunden übertragen werden, vorbehaltlich der Bestimmungen von Artikel 16 der Berufsgepflogenheiten und unbeschadet der Artikel über die Aufbewahrung (Artikel 606 ff. der Berufsgepflogenheiten).
Geistiges Eigentum am Inhalt der Website. Gemäß Artikel L.111-1 des Gesetzbuchs über das geistige Eigentum darf kein Text und kein Bestandteil der Website in irgendeiner Weise vervielfältigt, verändert oder verbreitet werden.
Gerichtsstand – Für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit den getätigten Verkäufen sowie mit der Anwendung oder Auslegung dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen ist ausschließlich das Handelsgericht Paris (75000) zuständig.
Jede Vervielfältigung dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen, auch auszugsweise, ist untersagt.
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